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Schweinenackensteaks durch den Steaker geben?

:hmmmm:

Wenn ich für mich selber mal Nackensteaks mache, da bin ich ganz bei @PuMod , brauche ich das nun wirklich nicht.
Bei einer Veranstaltung , bzw nem Marktstand sieht die Sache aber anders aus. Da ist gleichbleibende Qualität und zarte Steaks Pflicht. So n gnubbeliges, zähes und trockenes Dings in nem Weck....braucht kein Mensch !

@DerHoss : Alleine der Hygiene wegen die Steaks vorm Marinieren durch den Steaker jagen ! Wenn Du wegen dem Sempft Angst hast, nimm weniger davon ;)

So sieht es wohl aus.
 
Noch einen dafür :
Unser Schlachter beliefert samstags Campingplätze.
Da dort überwiegend mit einfachstem Gerät (Elektro, Camping-Gasi) gegrillt wird ist es von Vorteil, den 'Vorkauer' einzusetzen.
Die Fleischsaftproblematik löst er mit einer Trockenmarinade, die viel Selleriepulver enthält.

Grüße Nicolai
 
was ich persönlich wesentlich besser finde ist den Nacken am Stück zu machen, schön langsam bei 120°-140°, dann aufs Brötchen, etwas karamelisierte Zwiebeln dazu fertig.
Oder griechische Würzung dann Krautsalat und Zaziki. Da gibt's keine Probleme mit Stücken die sich nicht beißen lassen oder wieder aus der Futterluke gezogen werden.
 
was ich persönlich wesentlich besser finde ist den Nacken am Stück zu machen, schön langsam bei 120°-140°, dann aufs Brötchen, etwas karamelisierte Zwiebeln dazu fertig.
Oder griechische Würzung dann Krautsalat und Zaziki. Da gibt's keine Probleme mit Stücken die sich nicht beißen lassen oder wieder aus der Futterluke gezogen werden.


Wäre eine Alternative . Nennt sich bei mir Pöner. Pork meets Döner. So eine Scheibe Schweineschulter gesmokt, Rest wie Döner.

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Grüße
 
Wer hätte es gedacht:

Deutsche Hackfleisch VO:


§1 (1) 5.:

Bla bla .. darunter fallen Fleischzuschnitte wie ... Steak oder Schnitzel .... die mit Mürbeschneidern behandelt worden sind...

Das wäre nicht so schlimm.

Aber viel wichtiger:

§3 (1) 3. (1):

Sabbel.....Die in §1 bezeichneten Erzeugnisse.... dürfen auf Märkten nicht hergestellt und oder in den Verkehr gebracht werden...

Tilt...

Tipp kann von Karl-Heinz. Die haben vor Jahren schon alle Schneider entsorgt. Thema geschlossen.

Grüße

Christian

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id='bgbl165s0619.pdf']#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl165s0619.pdf']__1551099828507
 
Mein Metzger macht es wahlweise, also in den Steaker oder auch nicht. Gerade bei Nacken finde ich es nicht schlecht, gerade auf dem Brötchen ist das Fleisch homogener und auch das Gewürz zieht besser ein. Probiers doch einfach aus vorher, ein Nackensteak ohne und eins mit Steaker. Ich denke du bleibst bei letzterem hängen. Gründe wurden schon genannt.
 
Dann halt nicht steaken. Erst grillen. Dann in Streifen schneiden. Ins Brötchen, Chili Cheese Sauce mit gebratenen Paprikastreifen und Zwiebeln drüber.
 
Ich selber brauch keinen Steaker. Aber Du benötigst ja Meinungen zum Verkauf von „Steaksemmeln“

Klare Empfehlung für Steaker. Da wird jeder Bissen zart.

Gruß Dingo
 
Immer wieder krass was für Vorschriften es doch gibt und wie unnütz zum Teil.

Wir machen das denn die Dönerbuden oder Pommesbuden die auch Food aus Hack oder vorbehandelt verkaufen? Alles illegal oder gibt's zu den Vorschriften noch diverse wenn und aber die das ein oder andere doch wieder legalisieren?
 
Komischerweise ist das alles schon seit 1965 auf Märkten verboten. Oder kann ich nicht lesen in der Verordnung.
 
Immer wieder krass was für Vorschriften es doch gibt und wie unnütz zum Teil.

Wir machen das denn die Dönerbuden oder Pommesbuden die auch Food aus Hack oder vorbehandelt verkaufen? Alles illegal oder gibt's zu den Vorschriften noch diverse wenn und aber die das ein oder andere doch wieder legalisieren?


Na die Dönerbuden müssen, sofern der Dönertrümmer nicht frei von Hack ist (so was gibt es auch), den Spieß TK auf den Grill stellen, grillen und immer runter schneiden. Wenn zum Feierabend noch was übrig ist: Darf nächsten Tag nicht mehr benutzt werden.
 
Es wird wohl so sein, dass diese Vorschriften mal nötig wurden.

@DerHoss
§3 (1) 3. (1):

Sabbel.....Die in §1 bezeichneten Erzeugnisse.... dürfen auf Märkten nicht hergestellt und oder in den Verzehr gebracht werden...
Satz 1 gilt nicht ... sofern diese Ergebnisse gebraten, gebrüht, ... abgegeben werden.

Ich bin kein Profi, aber der Fett gedruckte Satz klingt für mich nach einem darf man doch. Aber mein dein Bekannter die entsorgt hat wird das einen Grund haben.
 
Es wird wohl so sein, dass diese Vorschriften mal nötig wurden.

@DerHoss
§3 (1) 3. (1):

Sabbel.....Die in §1 bezeichneten Erzeugnisse.... dürfen auf Märkten nicht hergestellt und oder in den Verzehr gebracht werden...
Satz 1 gilt nicht ... sofern diese Ergebnisse gebraten, gebrüht, ... abgegeben werden.

Ich bin kein Profi, aber der Fett gedruckte Satz klingt für mich nach einem darf man doch. Aber mein dein Bekannter die entsorgt hat wird das einen Grund haben.

gilt nicht für ... rohe Bratwurst oder ähnliche Produkte.... die gebraten, gebrüht.... abgegeben werden..


Also doch nicht. Ich hasse das...
 
Es dürften dann auch kein Rollbraten, kein Schaschlik, keine Burger und keine Bratwurst verkauft werden wenn man jetzt nach dem geht was du gepostet hattest. Da gibt's es bestimmt etwas das die Vorschrift relativiert.
 
Wobei ich glaube, dass zu der Veranstaltung sich eh keiner vom V-Amt oder O-Amt hin traut. Abgesehen auch , dass 1. zwar 400 Leute aber 2. Privat / maximal halböffentlich .
 
Ah. Dann darfst du ja die Steaks auch anbieten. Ungebraten verkaufst du ja nicht.
 
Es dürften dann auch kein Rollbraten, kein Schaschlik, keine Burger und keine Bratwurst verkauft werden wenn man jetzt nach dem geht was du gepostet hattest. Da gibt's es bestimmt etwas das die Vorschrift relativiert.

Doch, Bratwurst ist ausgenommen für Märkte. Steht da. Im Laden sowieso. Burger dann wohl nur vorgebräunt und TK und auf den Grill. Schaschlik ist kein Hackfleisch. Und Rollbraten auch nicht.
 
Ah. Dann darfst du ja die Steaks auch anbieten. Nicht gebraten verkaufst du ja nicht.

Ne in Auf Märkten in Verkehr bringen verboten bedeutet egal wie... habe ich ach schon nachgesehen.
 
Doch, Bratwurst ist ausgenommen für Märkte. Steht da. Im Laden sowieso. Burger dann wohl nur vorgebräunt und TK und auf den Grill. Schaschlik ist kein Hackfleisch. Und Rollbraten auch nicht.

Schaschlik und Rollbraten sind doch aber auch alles Fleischzuschnitte die dann als Hack gelten, wenn ich deinen Post richtig verstanden habe.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ruf doch mal auf dem Amt an, sag was du vor hast und ob das ok ist. Falls nicht ok, sagen die dir bestimmt wie und warum.
 
Schaschlik und Rollbraten sind doch aber auch alles Fleischzuschnitte die dann als Hack gelten, wenn ich deinen Post richtig verstanden habe.


Ich kommt wohl drauf an WIE KLEIN das geschnitten wurde. Sonst wäre ja Quasi alles Hack.
 
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