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Schweinenackensteaks durch den Steaker geben?

Wir brechen das hier auch besser ab. Die Feinheiten der Deutschen Hackfleisch VO haben bestimmt wieder Ausnahmen und Sonderregelungen.

ich weis es nicht genau. Und finde es seltsam, dass es scheinbar nicht mal am gleichen Tag vergrillt und verkauft werden darf.

Also machen wir was anders. Mein Lieferant hat diese Messerwalzen eh entsorgt, von daher.
 
An deiner Stelle würde ich anrufen und mich erkundigen. Alles andere macht dich wahnsinnig und je mehr du liesst desto unsicherer wirst du.
 
Typisch deutsch. An deiner Stelle würde ich anrufen und mich erkundigen. Alles andere macht dich wahnsinnig und je mehr du liesst desto unsicherer wirst du.


ich mache einfach was anderes.

Erinnere mich noch an den Fred: Darf Hossi mit einem geliehenen gewerblich zugelassenen Baumaschinenanhänger hinter einem privat angemeldeten PKW am Sonntag mit den Dicken Bertha drauf tagsüber umherfahren?

Genügender Scheinführer bei jüngeren Leuten wäre das nächste spannende Thema. ich habe noch einen alten 3er. Puh.


DAS konnten mir nicht mal die Cops sagen.
 
Stellenweise grausam. Gut dass vieles geregelt ist bei uns, manchmal kennen wir aber keine Grenzen und kaum einer blickt dann noch durch, noch nichtmal diejenigen die es wissen sollten.
Bin gespannt was du dann am ende des Tages tatsächlich machen wirst.
 
Solange das FA davon keinen Wind bekommt ja.......die Nachforderung vom FA bekommst ja nicht Du sondern der Halter ;) :prost:

Hatte den Fall im Bekanntenkreis......


Wir hatten das damals abschließend geklärt. Ich darf. . Warum? Zu lange her.
 
Theoretisch ja. Laufe mal morgens um 10-11 durch z.B Berlin und schaue wie voll der Spieß noch ist. ich denke da gibt es einige schwarze Schaafe.


Wie leer morgens meinst du sicher. Oder noch voll spät abends. Edeldöner ganz ohne Hack dürften eh die wenigsten haben
 
Hallo Christian, @DerHoss
die deutsch Hackfleischverordnung sagt aus, dass Hackfleischerzeugnisse nur am Tag der Herstellung oder am darauffolgenden Tag in verkehr gebracht werden dürfen.
Nachdem du deine gesteakerten Steaks ja nicht roh in Verkehr bringst sondern durchgegart, fallen diese nicht mehr unter die Hackfleischverordnung. Somit solltest du damit auch keine Probleme bekommen. Ich steake meine Steaks für Veranstaltungen immer am Tag vor der Veranstaltung, würze sie nur mit trocken Marinade ohne Öl oder sonstige Flüssigkeiten und ziehe sie Vakuum. Durch die Flüssigkeit im Fleisch bekommt das Gewürz genug Feuchtigkeit um seine Aromen zu entfalten. Mit dieser Methode habe ich bis jetzt immer positive Erfahrungen machen können.
Gruß Martin
 
Hallo Christian, @DerHoss
die deutsch Hackfleischverordnung sagt aus, dass Hackfleischerzeugnisse nur am Tag der Herstellung oder am darauffolgenden Tag in verkehr gebracht werden dürfen.
Nachdem du deine gesteakerten Steaks ja nicht roh in Verkehr bringst sondern durchgegart, fallen diese nicht mehr unter die Hackfleischverordnung. Somit solltest du damit auch keine Probleme bekommen. Ich steake meine Steaks für Veranstaltungen immer am Tag vor der Veranstaltung, würze sie nur mit trocken Marinade ohne Öl oder sonstige Flüssigkeiten und ziehe sie Vakuum. Durch die Flüssigkeit im Fleisch bekommt das Gewürz genug Feuchtigkeit um seine Aromen zu entfalten. Mit dieser Methode habe ich bis jetzt immer positive Erfahrungen machen können.
Gruß Martin
Schon klar. Und warum steht dieser seltsame Text im Bundesgesetzblatt?

Aber wir machen eh was anderes

Grüße
 
Habe mich schon geärgert, dass ich die VO hier erwähnt habe. Von 1965... da war Hossi noch bei den Fischen .-

HIER: Ist der aktuelle und gültige Text. Wenn ich mich nicht wieder vertan habe.

https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/

Wer sich da mal durchackern will.


Grüße
 
Könnten auch die Frage diskutieren, ob ich mit meinem großen Kochmesser (14") - zweifelsohne feststehend - die Fußgängerzone entlang zum Pizzabacken gehen darf. Und das Messer-Heft oben aus dem Rucksack ragt.. Tja Tja. Fragen gibt es.
 
Habe mich schon geärgert, dass ich die VO hier erwähnt habe. Von 1965... da war Hossi noch bei den Fischen .-

HIER: Ist der aktuelle und gültige Text. Wenn ich mich nicht wieder vertan habe.

https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/

Wer sich da mal durchackern will.


Grüße

Bin ich jetzt zu blöd zum Lesen?
Bisher finde ich nur etwas über Rohwaren und deren Inverkehrbringung und nichts über zubereitete Speisen.
Mir erschließt sich bisher kein Verbot eines Steakers, zumal die Industrie ein ähnliches Verfahren einsetzt, um Marinaden oder einfach nur Salzlösung z.B. in Hähnchnbrust ein zu bringen, so dass wir billiges Wasser teuer bezahlen müssen.
 
Ich verstehe auch nichts mehr
 
Das ist bestimmt richtig. Aber die Details sind interessant. Ich frage mal nach.
 
Ich verstehe auch nichts mehr

Bei Karl-Heinz ist die Sache anders gelagert:
Er verkauft Rohware und unterliegt dieser Verordnung.
Du verkaufst ein fertig gegartes Stück Fleisch.

Wenn es danach gehen würde, dann darf man nicht einmal fertige Hamburger mehr verkaufen - und das ist gehacktes Fleisch.
Roh dürfen sie die Ware nicht verkaufen . sie muss zubereitet sein, d.h. so mal eben alles als Rohware bei BK oder Goldene Möwe als Bausatz ein zu kaufen und das Dingens selber zuhause fertig machen ist nicht: Es scheitert am Patty.
 
Nennt sich bei mir Pöner. Pork meets Döner.
Ich kann mir diesen Kommentar einfach nicht verkneifen:
Die Worte Döner und Schwein zu kombinieren, kann auch zu Mißverständnissen führen.

Eine Idee:
Der Pulldog
Verkauft sich bestimmt gut auf Oldtimertreckertreffen.

Grüße Nicolai

Hot-Dog Brötchen, Schmatze, 60-80g PP und Coleslaw drauf.
Preis: 3-4€.
 
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