Ups, dann mache ich alles falsch.... Ist das ein Gesetz, dass man Pizzasoße nicht einkochen darf?
Stephan
Tja lieber Stephan, da Du ja selbst gefragt hast ...und ja auch gerne manche Dinge hier ins Lächerliche ziehst, antworte ich Dir auf DEINE Frage:
JA, es gibt genau ein solches offizielles Dokument, und es hat sogar gesetzlichen Charakter in der Europäischen Union.
Dabei handelt es sich um das offizielle Regelwerk (Disciplinare) für die „Pizza Napoletana STG“ (garantiert traditionelle Spezialität). Die EU hat gesetzlich geschützt, dass sich eine Pizza nur dann „Original Neapolitanische Pizza“ nennen darf, wenn sie exakt nach diesen Regeln zubereitet wird.
Dort und in den Richtlinien der weltweiten Hüterin der Pizza, der Associazione Verace Pizza Napoletana (AVPN), ist genau dieses Prinzip festgehalten.
Dieses Regelwerk schreibt für die Sauce Folgendes vor:
Die Tomaten werden roh verarbeitet: Es dürfen ausschließlich geschälte ganze Tomaten (Pelati, idealerweise San Marzano) oder frische Tomaten verwendet werden. Diese werden lediglich von Hand zerdrückt oder grob zerkleinert und gesalzen.
Ein vorheriges Einkochen ist verboten: Es darf ausdrücklich keine fertig gekochte oder konzentrierte Tomatensauce (Salsa / Polpa) aufgetragen werden. Das Vorab-Kochen würde der Tomate ihre natürliche Frische und Säure nehmen.
Sprich wenn ich hier frische San Marzano Tomaten finde, dann nehme ich die auch. Finde ich keine, dann nehm ich die aus der Dose, aber koche sie nicht ein, sondern lasse sie gut abtropfen und zerquetsche sie zuvor nur leicht mit den Fingern, dann bleiben sie stückig und saftig und verlieren wenig Geschmack ...aber wie gesagt, jeder kann natürlich machen was er will ..nur den anderen ins Lächerliche zu ziehen, gefällt mir zumindest nicht!