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Wer die Wahl hat, hat die Qual (Weber, Landmann oder Rösle)

3 jahre sind jetzt noch kein Alter, aber stimmt dass die die ich kenne bereits nach 2 bis 3 Jahren erste Probleme hatten. Und da gab es Null Kullanz

Hallo,
stimmt schon, dass 3 Jahre noch kein Alter ist... aber ich habe schon Grills von den "großen" drei gesehen, die da durchaus schon Rost gezeigt haben.
Schöne Grüße
Carsten
 
Manchmal kauft man mehr als geplant.

Gestern einen Weber q1400 geschossen für 50€ in top zustand, der wurde vielleicht 5mal verwendet.

Eine Weber Kugel wird morgen besichtigt, VHB 70€ Zielkauf wäre 40-50€ + ein neuer 5mm Edelstahlrost.

Bzgl Gasgrill ich verhandle gerade bzgl Napi 525 oder Lex 485 mit GöGa. Mal schauen, da ich so nebenbei zwei neue gekauft habe verdchwierigt die Verhandlungen etwas.....
 
50€ für einen q1400 ist unschlagbar.

Bei mir ist es jetzt spontan ein Weber Spirit E 330 Premium GBS geworden. Hab den neu für 615€ ergattert und konnte bei dem Preis einfach nicht widerstehen.

Viel Glück bei deinen Verhandlungen.
 
So, 300km später und der kleine wurde bei dem Sauwetter mal in den Keller gebracht. Sieht fast aus wie neu und hat mich 50€ gekostet
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@Jeverschluck @fjm

Hi, hab einen gebrauchten Napi Lex 485 für 800€ gefunden, inkl Kaufbeleg.
Gilt die Garantie dann weiter?

Vom lesen her gilt sie ja nur für den Erstkäufer.

LG
Alex
 
Vom lesen her gilt sie ja nur für den Erstkäufer.
Ja - so ist das. Napoleon gibt Garantie nur für Erstkäufer. Steht so bei denen in den Bedingungen. Und da kann man auch nichts machen, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Davon unberührt bleibt die zweijährige Gewährleistung des / eines Händlers, wobei hier nach 6 Monaten die Beweislast-Umkehr greift. Heisst, dann müsstest du nachweisen, dass ein Fehler bereits beim Kauf bestanden hat.

Wenn du den allerdings von Privat kaufst ...
 
Ja - so ist das. Napoleon gibt Garantie nur für Erstkäufer. Steht so bei denen in den Bedingungen. Und da kann man auch nichts machen, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Davon unberührt bleibt die zweijährige Gewährleistung des / eines Händlers, wobei hier nach 6 Monaten die Beweislast-Umkehr greift. Heisst, dann müsstest du nachweisen, dass ein Fehler bereits beim Kauf bestanden hat.

Wenn du den allerdings von Privat kaufst ...
Ok, soweit alles klar, der Verkäufer hat aber die Original Rechnung (ohne seinen Namen drauf) und würde diese natürlich mitgeben.
So gesehen wüsste Napoleon ja nicht, dass ich nicht der Erstkäufer bin.
Richtig oder Denkfehler?
 
Kommt drauf an - hat er den Grill registriert? Hat der Händler die Kundendaten beim Kauf erfasst?
 
Ok ja der Händler hat die Kundendaten, somit ist mir das ein zu großes Risiko. Zumal es für 300€ Aufpreis, den Lex 485 neu mit Garantie gibt.

Danke @fjm
 
Ok ja der Händler hat die Kundendaten, somit ist mir das ein zu großes Risiko. Zumal es für 300€ Aufpreis, den Lex 485 neu mit Garantie gibt.

Danke @fjm
Na ja, was soll schon gross passieren in dem Zeitraum? Wenn der Grill optisch und funktional 1A ist, dann kann man für 300 Euro viele Brenner oder sonst was kaufen. Und wenn der Grill nicht bei Napoleon registriert ist... kann jeder Kunde einen Grill beim Händler kaufen, ohne seine Kundendaten zu hinterlassen. So war es zumindest bei meiner Selbstabholung damals.
Heisst wenn Grill gut, kaufen.
 
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