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Alter Druckminderer

So heute beim Großhändler nach gefragt..... Gottschalk....

Du ich brauche einen Druckminderer für nen Grill, haben wir Reihe X ganz hinten.
Dann kam meine Frage an den Verkäufer, du wann muß der eigentlich ausgetauscht werden. Herstellerdatum steht ja drauf....
Großes Schweigen... Großes Buch raus geholt... nix steht davon vom Hersteller....
Ich, der Kund hat da was gelesen und möchte eine Antwort haben, sonst muß ich ihm das Teil unter Vorbehalt einbauen.
Meinte er, hole einen von hinten...( die immer die großen Bestellungen machen und alle Vorschriften kennen)
Er kam, Problem geschildert.......
Vorschriften genannt, die 607 und 612 a oder b hatte er auch nicht aber einen Gasgrill seit 14 Jahren....
Mit immer noch den ersten Druckminderer aber schon dreimal die Schläche gewechselt.
Ihn interessiert das jezt auch und erkundigt sich jetzt bei den einzelnen Herstellern.
Bin mal gespannt, was da raus kommt. Ich halte euch auf den laufenden-

Gruß aus Dumsdorf
 
Ja die Gesetzeslage ist das eine !
Weshalb ich nach der Bedienanleitung frage ist folgendes!


Gesetzt den Fall es kommt zum Unfall sprich der Druckminderer steigt aus und es kommt zum Brand!
Wir kennen Alle unsere Versicherungen die versuchen sich mit jedem Trick aus der Verantwortung zu ziehen!
Wenn in der Bedienanleitung drinsteht alle 5 Jahre wechseln und der Druckminderer in dem Gerät war 7Jahre alt !
Dann könnte der Versicherer von Fahrlässigkeit ausgehen und nicht zahlen!
Deshalb meine Frage was in den Bedienanleitungen steht!

Gruß Der Oger
 
Bei mir stellt sich eher die Frage, Wo steht das Haltbarkeitsdatum von Holzkohle. Morgen nach Feierabend mache ich mir den Spaß und fahre bei Obi und Bauhaus vorbei und frage da mal ganz dumm nach....
 
Das Herstellerjahr und Monat ist aufgedruckt auf Druckminderer. Das steht schon mal fest.
 
Naja wenns nur noch Asche ist dann taugt die Kohle vermutlich nix mehr !
du, dann stellt sich die Frage, ob die Kohle versichert ist... oder du einen wegen Brandstiftung dran bekommst, wenn du sie abfackelst....
 
Ja die Gesetzeslage ist das eine !
Weshalb ich nach der Bedienanleitung frage ist folgendes!


Gesetzt den Fall es kommt zum Unfall sprich der Druckminderer steigt aus und es kommt zum Brand!
Wir kennen Alle unsere Versicherungen die versuchen sich mit jedem Trick aus der Verantwortung zu ziehen!
Wenn in der Bedienanleitung drinsteht alle 5 Jahre wechseln und der Druckminderer in dem Gerät war 7Jahre alt !
Dann könnte der Versicherer von Fahrlässigkeit ausgehen und nicht zahlen!
Deshalb meine Frage was in den Bedienanleitungen steht!
Naja, dann würde ich an Deiner Stelle mal in Deiner eigenen nachsehen, denn danach wird sich Deine Versicherung richten, das hat auch nichts damit zu tun, sich aus einer gar nicht vorhandenen Verantwortung zu ziehen, denn die trägst Du ja nun selbst für den technisch einwandfreien Zustand des Grills.
Es ist ja des Herstellers eigene Sache, welche Wechselintervalle er empfiehlt, insofern sehe ich also keinen Widerspruch zu den Vorschriften, wenn er das Intervall verkürzt.
 
Es ist ja des Herstellers eigene Sache, welche Wechselintervalle er empfiehlt, insofern sehe ich also keinen Widerspruch zu den Vorschriften, wenn er das Intervall verkürzt.
Dann ist es auch eine rechtliche Grauzone für den privaten Benutzer......
Vor allem können dann die Versicherungen darauf sich berufen.
In Deutschland ist alles geregelt und das nicht?????
Das bezweifel ich aber. Seit ich meine Prüfung gemacht habe, hat sich so alles 3 Mal im Jahr geändert.... Auf die DGW konnte damals jeder zurück greifen, seit ein V dabei ist, darf man nur noch zahlen. Sch....ss Privatisierungen.
 
Was ist daran Grauzone? Wenn in der Anleitung steht, daß man alle 5 Jahre den Regler wechseln soll, dann macht man das eben.
Wo ist denn nun hier überhaupt ein Problem?
Wenn es Vorschriften gäbe, die kürzere Intervalle vorschreiben, würde ich Dir recht geben, denn wer hat solche Vorschriften schon greifbar?
Die Anleitung zu meinem Grill habe ich aber immer zur Hand, kann mich also problemlos danach richten.
 
Da stellt sich auch die Friage, wrum man dann auch ein Herstellerfabrikat(vom Grillhersteller hergestelltes oder empfohlenes) nehmen muß oder ein anderes Produkt?
Da könnte jeder Hersteller sagen, 5 oder 10 mal benutzen und dann neu. Wenn du den Grill dann nur einmal im Jahr gebrauchst, dann hält der Druckminderer 10 Jahre oder wenn du ihn öfters gebrauchst, nur 10 Tage oder eine Saison... Das kann nicht sein...
 
Zettel machen, auch bei der Versicherung mal nachfragen.......
 
Nimms jetzt nicht krumm aber was steht jetzt bei dir drin???
Du bist bloß zu faul zum Lesen?
Ach ja: Summit 470 - in der Anleitung wird ein Austausch von Schlauch und Druckminderer gemeinsam (wird ja von Weber nicht getrennt angeboten) alle 5 Jahre empfohlen, das kenne ich aber auch so von anderen Webers.

Da stellt sich auch die Friage, wrum man dann auch ein Herstellerfabrikat(vom Grillhersteller hergestelltes oder empfohlenes) nehmen muß oder ein anderes Produkt?
Da könnte jeder Hersteller sagen, 5 oder 10 mal benutzen und dann neu. Wenn du den Grill dann nur einmal im Jahr gebrauchst, dann hält der Druckminderer 10 Jahre oder wenn du ihn öfters gebrauchst, nur 10 Tage oder eine Saison... Das kann nicht sein...
Das ist ja Käse! Erstens ist Deine aus der Luft gegriffene Hypothese technisch völlig absurd und zweitens würde wohl keiner so einen Grill kaufen. Und ja, Du wirst wohl, wenn Du schon fragst, das Original-Teil nehmen müssen, wenn es so in der Anleitung steht und Du auf Nummer Sicher gehen willst.
Aber das sind umgelegt 10€/Jahr. Alleine meine "Gasrechnung" liegt da beim 10-fachen...
 
Wußtest du, wo du einen Grill gekaufst hast, der beiliegende Druckminderer ein Mindesthaltbarkeitdatum hat? Ich bezweifel das im Moment ganz stark.
Aber deine Anschuldigung hat den Punkt vefehlt den Punkt der Diskussion.
Wo ist der,Punkt, wo die Grenze oder wann greift die Versicherung nicht mehr und worauf können die sich berufen?
Wenn der Grillhersteller eine Empfehlung gibt, ist das nicht Gesetzungsgebung.
Auf das Gesetz, geben die Versicherungen etwas, nicht auf einen Hinweis von einem Hersteller. mehr ist das nicht in einer Gebrauchsanweisung, wenn nicht auf einen Hinweis auf einen § oder eine DGV oder ein DVGW gibt
Jetzt rum tönen kannste aber ich gebe mir wenigsten Mühe, da ein bisschen Klarheit rein zu bekommen und frage die betreffenden mal an.
Die Arbeit haste dir bisher nicht gemacht,das geht ja aus deiner Antwort ja hervor.
 
So dann stellt sich jetzt mir noch eine Frage bei deiner pampiger Frage, wenn du Lagerware bekommst oder irgendwo etas billiger bekommst aus einem Lagerverauf oder Insolvenz oder Thomas P
dann gilt erstmal die Garantie von zwei Jaren vom komerziellen Verkäufer. Das beinhaltet auch evtl. auch einen Druckminderer am Gerät. Zählt jetzt das aufgedruckte Herstellerdatum vom Hersteller oder die Rechung vom Verkauf.
Gehe ich beim Biber oder beim OB. oder beim Bau.... kaufen, muß ich dann auf das Herstellerdatum achten, Garatie vom Laden zwei Jahre oder kann ich mich auf eine verbindliche rechtliche Sachlage berufen?
 
Es gilt das aufgedruckte Datum und es gilt die Angabe in der Bedienungsanleitung oder eine gesetzliche Regelung, was eben früher greift (wenn Du alles richtig machen willst)
Alles eigentlich ganz einfach
 
So gestern Morgen, Mittwoch unsere Versicherung an gerufen. Die schluckten erst, bei der Problemschilderung und meinten, sie rufen Mittags wieder an.
Haben die auch, mit dem Hinweis dann, dass sie die Zentrale mit diesem Problem kontaktiert hätten.
Gegen 15.00 haben sie sich wieder gemeldet, dass bei privaten Feuerstätten die Vorgaben des Herstellers gelten und das auch im Schadenfall überprüft wird.......

So dann zum Großhandel, die Fachverkäufer hinten in den Büros kirre gemacht..... Die haben erst auf Gewerbe und Autos hin gewiesen.
Dann kam ich mit den privaten Feuerstätten. Danach gabs eine Gruppenversammlung, wußte garnicht, dass die soviele einen Gasgrill haben.
Sie schreiben jetzt die Hersteller mit Bitte um Antwort, wie das mit den Privaten Feuerstätten ist. Das dauert jetzt bis Montag. Habe frei bis dahin.
Also der rote, blaue und der graue Hersteller sind erstmal über den Fachhandel angeschrieben worden.

Gruß aus Dumsdorf
 
Viel Aufwand, und für was?
Daß die einschränkende Herstellervorgabe gilt, war vorher klar, und für die braucht man die Hersteller nicht anschreiben. Wenn die eine Einschränkung haben, steht die in der Anleitung (wo sie nach EU Recht auch stehen muß).
Wenn sie keine Anforderungen über die gesetzlichen hinaus haben, werden sie auch keine reinschreiben. Weber schreibt zwar einen Austausch nach 5 Jahren vor, schreibt aber auch, daß in einzelnen Ländern kürzere Austauschtyklen vorgeschrieben sein können, und dann diese gelten!
Lies' doch einfach mal die Anleitung Deines Gasgrills!!!
Dann weißt Du, wie oft Du wechseln mußt. Wenn nix drin steht, dann in Deutschland alle 8-10 Jahre IIRC.
 
:hmmmm: Da muß jemand sehr viel Zeit haben
 
nöh, bin Installateur und öfters bei Großhändlern.
 
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