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Anleitung Eigenbau Oberhitze-Grill

Das müsste zb. in der Maschinenrichtlinie stehen. Und damit ist dann eigentlich alles mit einem CE-Zeichen betroffen.
Dann würde ich Dir mal empfehlen, diese Maschinenrichtlinie zu lesen und zwar als erstes den Artikel 1. Da steht nämlich ausdrücklich drin, dass diese u. a. nicht gilt
"- für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte"

...
Ohne es gelesen zu haben gehe ich mal davon aus, das die Unterschiede wahrscheinlich nicht sehr groß sein werden
...
Völlig falscher Ansatz. Erstens sollte man nicht mit Vorschriften argumentieren, die man nicht gelesen hat, zweitens sollte man nicht annehmen, dass Vorschriften aufeinander aufbauen, logisch sein oder mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar sein müssen (das zweite schreibe ich auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen).

Dass das GPSG nicht mehr gilt, wurde ja schon bemerkt. Allerdings heißt das ProdSG offiziell nicht Produktsicherheitsgesetz, sondern "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten". Und genau da ist der Hund begraben. Den auch dieses Gesetz gilt z. B. nicht für Eigenbauten zum persönlichen Gebrauch sondern im wesentliche dann, ".. wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt [...] werden".

Ein Problem, das gerade in Internetforen immer wieder auftritt, dass Vorschriften behauptet werden, die der Betreffende nicht gelesen hat, glaubt irgendwo mal gehört zu haben oder aus anderen Gründen falsch vorträgt. Solche Fehleinschätzungen führen dann zu Falschaussagen, die sich immer weiter ausbreiten, dadurch aber nicht wahr werden.

Freundliche Grüße
D.Mon
 
@D.Mon:
Und genau da ist der Hund begraben. Den auch dieses Gesetz gilt z. B. nicht für Eigenbauten zum persönlichen Gebrauch sondern im wesentliche dann, ".. wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt [...] werden".

Ich darf mich mal selbst zitieren:
Das ProdSG gilt für Hersteller, die Waren in Verkehr bringen.

Die Aussage ist die gleiche. Oder?

... und wenn wirklich größere Unterschiede zwischen dem GPSG und dem ProdSG bestehen, so ist dies eigentlich nur von historischem Interesse, da jetzt das ProdSG in Kraft ist.
Und das kenne ich.
 
:hmmmm: langsam wird's hier langweilig, momentan unterhalten sich nur 2 Leute in so einem riesen Fread. Ihr könnt euch ja auch Privat unterhalten, denn bei diesem Thema kann (will) euch eh niemand helfen. Der Sinn der Zulassung hab ich immer noch nicht verstanden, außer ihr /(du Rauchschwade) wollt das ding kommerziell vertreiben.
Dann seit ihr hier an der falschen Stelle. So wie es aussieht willst du den Stand der Entwicklung eh hier nicht preisgeben. Bau das Ding doch in der Garage, stelle es hier vor und sei glücklich. Wir werden dir zujubeln und neidisch sein :P
Manni aus Ac ist wieder in seinem Element, viel reden, aber nichts dahinter. Versucht wieder die Aufgaben über andere Leute abzuwälzen. (das Thema hatten wir hier schon mehrmals) Etwas produktives hab ich von ihm hier (und auch wo anders) noch nie gesehen, einfach nur viel Lärm und nichts dahinter. :rolleyes:.
 
@manni-ac
Ich hab auch nicht speziell Deinen Betrag gemeint, sondern die immer noch im Raum stehende Behauptung, dass eine Bedienungsanleitung sozusagen auch für unsere selbstgebauten Höllengeräte Vorschrift sei. Und Dein "Ohne es gelesen zu haben ..." hatte ich so verstanden, dass du das ProdSG nicht gelesen hast.

Um ehrlich zu sein, will ich hier auch gar nicht so den Oberlehrer spielen, aber wenn irgendwelche Behauptungen einfach mal so als unumstößlich in den Raum gestellt werden, finde ich schon, dass man das klarstellen sollte.

Gruß
D.Mon

Edit:
...
Der Sinn der Zulassung hab ich immer noch nicht verstanden, ...
Dann sind wir schon zwei. Ich für meinen Teil werde es jetzt damit auch bewenden lassen. Wollte nur nicht, dass solche Dinge (auch angebliche verpflichtende DIN Normen etc.) unreflektiert stehen bleiben.
 
Mir ist und auch in Zukunft eine Zulassung von einem OHG uninteressant!!!!
Ich will erst mal andere Brenner analysieren um eine bessere Aussage treffen zu können.
Nur weil die Rothenberger billig sind heißt das noch laaaaange nicht dass die optimal für uns sind.
 
Das hatte ich doch auch erfragt, ihr müsst doch nur ab Seite 555 lesen, steht doch da.

Mal im ernst, er kann das Teil so nicht vertreiben, zwecks Lizenzrecht, da helfen dir auch keine neuen Schienen. Da musste schon alles mögliche ändern.
Und das verfehlt den Sinn dieses Projektes, was sehr schade ist.
Der OHG ist mit AddOns geiler und besser wie das Original und sämtliche Nachbauten die es so gibt von den anderen Firmen
 
Du hast es offensichtlich wohl nicht gelesen. :blinky:
Es geht hier überhaupt nicht um irgend einen Vertrieb!

Ganz ab hab ich nicht nur mal eben irgend welche Schienen bei gebastelt. Ich musste jedes einzelne Blech verändern. Da ist so ziemlich nichts mehr von den alten Zeichnungen noch da wo es mal war.

In diesem Projekt geht es alleine nur um Weiterentwicklung. Es geht nicht um SBs oder den Verkauf von Blechen auf ebay Kleinanzeigen. Wer das nicht verstanden hat, hat das ganze Projekt nicht verstanden.
 
sondern die immer noch im Raum stehende Behauptung, dass eine Bedienungsanleitung sozusagen auch für unsere selbstgebauten Höllengeräte Vorschrift sei.
Das hat doch hier nie jemand behauptet...
Hier werden irgendwie die Sachen vermischt. Das ein Hersteller sein technisches Gerät mit einer BA ausliefern muss ist jetzt akzeptiert oder nicht? Und das wir kein Hersteller sind ist auch jedem klar. Das ein Dokument (ob es nun BA heißt oder wie auch immer) in dem alle Gedanken zu dem Gerät (FMEA-Betrachtung, Bedienschritte, Gefahrenanalyse) nieder geschrieben sind hilfreich im Schadensfall sein kann, wird doch auch von allen akzeptiert oder etwa nicht? Und wenn dieses Dokument einfach auf irgend einem Server als PDF liegt ist die Welt doch in Ordnung.

Also bleibt doch alle mal locker. Immer diese Anfeindungen...echt nervig. Und wenn euch persönlich dieses Thema nicht interessiert dann lest es halt nicht. Deswegen würde ich niemals jemanden den Mund verbieten...unmöglich.
 
Sehr schön gesagt @pace :thumb2:
Auch eine Dokumentation, BA oder wie ihr es jetzt auch nennen magt, ist eine Weiterentwicklung.

Spricht da irgendwas gegen etwas zu haben was einem Fragen beantwortet oder die richtige Handhabung erklärt? Stört es jemanden wenn an sowas gearbeitet wird? Hat es irgendwelche Nachteile? Wenn nein dann sollte man nicht versuchen dagegen zu Arbeit sondern helfen.

Alleine diese Diskussion hier...
Wenn jeder der hier dagegen war nur einen Bruchteil der Energie für die Doku beigetragen hätte, wäre sie schon lange fertig.
 
Ich würde noch (und das finde ich viel wichtiger) eine bebilderte Aufbau- und Inbetriebnahme Anleitung hinzufügen aber dafür fehlt mir wie gesagt das Material. Denn ich sehe hier in erster Linie nicht, dass sich hier jemand rechtlich absichern muss, sondern dass wirklich jeder weiß wie er das Gerät zusammenbauen und bedienen soll. Ich sag es nochmal: Für mich geht es hier um die Freude am Grillen und am Steak und ähnlichem. Und nicht um irgendeinem bürokratischen Kram. Das klingt jetzt nämlich extrem bürokratisch.

Was haltet ihr davon es in so einem Stil zu machen?


Die Benutzung des Single Oberhitzegrills bzw. des Twin Oberhitzegrills (im Folgenden der Einfachheit halber nur noch OHG abgekürzt) erfordert das sorgfältige Lesen und Verstehen der Bedienungsanleitung. Für Aufbau, Inbetriebnahme und Abschalten des OHGs ist unbedingt die korrekte, hier aufgeführte Reihenfolge zu beachten (das kommt ja dann noch). Das Nichtbeachten der Hinweise dieser Bedienungsanleitung kann Geräte-, Sach- und Personenschäden verursachen.


Bewahre die Bedienungsanleitung zusammen mit dem OHG auf und lies bei Unsicherheit bei der Benutzung des Gerätes nochmal nach. Auch weitere Personen, die neben dir den OHG bedienen, sollten sich mit der Bedienungsanleitung und dem Gerät vor Benutzung vertraut machen.


Der OHG ist nur für die Verwendung im Freien konstruiert. Das Gerät darf nur für die ihm zugedachte Verwendung benutzt werden. Jede Abweichung, Veränderung oder Missachtung kann Gefahren hervorrufen.





Beachte bei jeder Benutzung die folgende Checklist:


Nicht das Gehäuse anfassen, während der OHG in Betrieb ist


Kinder vom Gerät fernhalten


Den OHG während des Betriebes nicht bewegen


Grillrost nur mit dem Griff bewegen


Griff während des Betriebes immer vom Rost lösen


Einen Hitzeschutzhandschuh beim Bewegen des Grillrosts tragen


OHG von brennbaren Materialien fernhalten


Das Gerät nur auf geeignetem Untergrund aufstellen (Eben, Hitzefest, ausreichend groß)


Nur bei angemessenem Wetter benutzen (kein Regen/Schnee, kein starker Wind)


OHG erst reinigen, wenn er vollständig abgekühlt ist


Prüfe das Gerät auf Leckagen


Beachte die Sicherheitshinweise für die Benutzung der Gasflasche


Zünde die Brenner nur mit der Piezo-Zündung oder einem langen Stabfeuerzeug an

Ich habe am 22.Mai den Anfang für eine Doku bzw. Bedienungsanleitung geschrieben. Das ist schlappe 15 Seiten diskussion her. Habt ihr mal irgendwas gemacht oder diskutiert ihr nur über hätte/wäre/könnte? Wenn ihr eine Doku wollt, warum setzt ihr euch nicht einfach mal hin und schreibt eine Doku? Man kann auch alles Tot-diskutieren. Nicht böse gemeint, aber wenn das so weiter geht sind wir Weihnachten immer noch auf genau dem gleichen Stand.
 
Hallo @Headcleaver,

ich habe mich vor einem Monat auch stark gemacht bei der BA-Erstellung dabei zu sein.
Ich habe aber zugleich auch gesagt, daß ich mich zunächst nicht beteiligen kann, da ich ein großes Projekt in Thüringen habe, das mich z.Zt.100% ausfüllt.
Der Tag hat halt nur 24 Stunden und auch wenn man die Nacht noch dazu nimmt, ist irgendwann Schluss.
So wie es aussieht, werde ich mich erst ab 01. September aktiv beteiligen können. Sorry, ist leider so.

Immer diese Anfeindungen...echt nervig.
Tja, einige Leute wären bei der Bratwurst besser aufgehoben, sie sind leider selbst zu dieser Erkenntnis noch nicht gekommen.

..... aber was kümmert es den Mond, wenn ein Köter ihn ankläfft.
 
Hallo,

ich bin neu hier und habe mit großem Interesse diesen Artikel gelesen. Klasse was hier alles gebaut, entwickelt wurde.
Jetzt würde ich gerne so einen doppelten Oberhitzegrill bestellen wie er auf den Bildern von Schliti abgebildet ist.
Kann mir jemand bitte die Bezugquelle nennen.

Gruß Michael
 
Scheinbar hast du den Artikel ja nicht gelesenen.
Eine Bezugsquelle gibt es nicht. Entwendet du lässt es dir selber Lasern bei irgend einem Laserbetrieb oder du wartest bis sich irgendjemand erbarmt wieder eine Sammelbestellung zu machen. Die Daten zum Lasern findest du hier auf irgend einer Seite.
 
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