@Cookymen
Eine
Unionsmarke gilt in allen Ländern der Europäischen Union, somit beispielsweise nicht in der Schweiz oder der Türkei. Durch eine „Erstreckung der Marke“ kann man die Geltung allerdings auf andere Länder ausweiten lassen. Dies wird zukünftig eventuell auch für UK notwendig sein.
Man kann den Markenschutz aber nicht einfach umgehen, indem man mit einer Briefkastenfirma im Non-EU-Ausland Waren in der EU anbietet, die gegen den Markenschutz verstossen. Damit entstehen nicht nur Schadenersatzansprüche, sondern der Zoll kassiert die Ware ein und vernichtet sie. Ich erinnere nur an gefälschte Markenkleidung aus China. Abgesehen davon hat die Einfuhr von Lebensmitteln aus Non-EU-Ländern nicht unerhebliche Hürden.
Kurzum: Vergiss die Idee