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Mr. Gardener - Jacksonville

Auf meine Frage an den Support, wie es denn beim Jacksonville mit der Garantie/Gewährleistung aussieht, erhielt ich folgende Antwort:

"Sollte es Probleme geben, bitte wenden Sie sich einfach an uns. Es gitb [sic] eine beschränkte Gewährleistung, doch Kundenzufriedenheit ist uns auch sehr wichtig.

Wir sind schon fast 50 Jahre Hersteller von Gasgrills, und wir sind bekannt für unseren guten Service."
 
Also keine Garantie, nur Kulanz.
 
Um die gesetzliche Gewährleistung kommen sie ja nicht drumherum. Ich sehe da (noch) nicht unmittelbar einen Nachteil - bei entsprechender Kulanz.

Andererseits: was passiert, wenn z. B. die oben erwähnten Gummipuffer wöchentlich den Geist aufgeben?
 
Die gesetzliche Gewährleistung ist ausschließlich Sache des Händlers und nicht des Herstellers. Und die deckt auch weitreichend nur die ersten 6 Monate ab.

Und genau da steckt Dein Problem. Wenn die Gummipuffer z.B. dauerhaft (also konstruktionsbedingt) versagen, dann ist das zwar ein Gewährleistungsfall, aber das gilt nur jetzt, bzw. in den ersten 6 Monaten.
Im Zweifelsfall hast Du dann noch die Möglichkeit der Minderung.
Bei einer Garantie hättest Du je nach Hersteller (und sofern so ein Bauteil davon abgedeckt ist) auch noch in einigen Jahren Anspruch auf Abhilfe nach den Bedingungen des Herstellers.
Das ist natürlich auch für den Hersteller eine Kostenfrage, Garantie bedeutet Kosten, denn nach einigen Jahren können sich rein statistisch die Ausfälle häufen.
 
Der Satz bezog sich auf Deine Aussage oben:
...
Andererseits: was passiert, wenn z. B. die oben erwähnten Gummipuffer wöchentlich den Geist aufgeben?
Wenn Du damit kein Problem hast, ist diese Frage ja beantwortet (was passiert?)
 
... Die gesetzliche Gewährleistung ist ausschließlich Sache des Händlers und nicht des Herstellers. Und die deckt auch weitreichend nur die ersten 6 Monate ab.

Und genau da steckt Dein Problem. Wenn die Gummipuffer z.B. dauerhaft (also konstruktionsbedingt) versagen, dann ist das zwar ein Gewährleistungsfall, aber das gilt nur jetzt, bzw. in den ersten 6 Monaten. ...

... aber warum nur 6 Monate? Ok, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, aber das sollte wohl kein Problem sein, wenn der kontruktive Mangel bereits ab Auslieferung bestand.

"Den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten können Kunden in der Regel erst, wenn die Reparatur zweimal scheitert oder die Ersatzlieferung fehlschlägt. [...]. Wenn Ihnen der Händler einen Gutschein anbietet, müssen Sie das nicht akzeptieren.

Die genannten Rechte stehen dem Käufer grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe oder Ablieferung der Sache (Erhalt des Produkts) zu. Aber was ist, wenn der Verkäufer behauptet, dass ein Mangel nicht von Anfang an vorlag und der Käufer hierfür verantwortlich ist? Das hängt davon ab, wann sich der Mangel ereignet hat.

In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Ware: Es wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Er muss also nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil der Käufer etwas gemacht oder nicht gemacht hat.

Nach Ablauf der ersten sechs Monate bis zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache: Hier muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorlag.

Wenn sich beide darüber einig sind, dass der Mangel von Anfang an bestand, braucht man übrigens keine Beweise. Sie sollten also bei Mängeln auf jeden Fall erst einmal Reparatur oder Neulieferung verlangen. [...]"

https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057
 
Deswegen sind die 6 Monate so wichtig, denn in diesen gilt die Beweislastumkehr.
In dieser Zeit müßte der Händler beweisen, daß Dein Anspruch nicht gerechtfertigt ist, also der Schaden nicht schon von Anfang an da, bzw. a"angelegt" war.
Nach den 6 Monaten mußt Du, wie sonst im Recht üblich, als der, der den Schadensersatz beanspricht auch beweisen, daß der Fehler nicht erst mit der Nutzung entstand, sondern, daß er von Anfang schon da bzw. "angelegt" war.
Dieser Nachweis ist nach 6 Monaten nicht so einfach, wie Du Dir denken kannst, denn der Fehler kann durch normalen Verschleiß oder eben Alterung hervorgerufen sein, oder durch Deine Benutzung, beides ist nicht von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt.
Nach 6 Monaten spielt also die Herstellergarantie eine große Rolle, denn die deckt oft auch Verschleißschäden ab (z.B. die 10 Jahre auf Gasbrenner, die manche geben), weil der Hersteller eine bestimmte, darüber hinausgehende Lebensdauer erwartet.
Und deswegen ist es auch wichtig, in den ersten 6 Monaten den Grill auf Herz und Nieren zu testen, und Fehler umgehend beim Händler zu reklamieren.
 
...
Und deswegen ist es auch wichtig, in den ersten 6 Monaten den Grill auf Herz und Nieren zu testen, und Fehler umgehend beim Händler zu reklamieren.

Im Falle der Gummipuffer ist das ja nun geklärt. Eine Beanstandung ist ja schon ausgesprochen, somit der Beweis erbracht, dass der Mangel schon vor Ablauf der 6 Monate vorlag. Sollte in den kommenden Monaten etwas auffallen, werde ich dies bei Grillsupport melden, auch wenn nicht sofort ein "ernster" Mangel ersichtlich ist.
 
Deswegen sind die 6 Monate so wichtig, denn in diesen gilt die Beweislastumkehr.
In dieser Zeit müßte der Händler beweisen, daß Dein Anspruch nicht gerechtfertigt ist, also der Schaden nicht schon von Anfang an da, bzw. a"angelegt" war.
Nach den 6 Monaten mußt Du, wie sonst im Recht üblich, als der, der den Schadensersatz beanspricht auch beweisen, daß der Fehler nicht erst mit der Nutzung entstand, sondern, daß er von Anfang schon da bzw. "angelegt" war.
Dieser Nachweis ist nach 6 Monaten nicht so einfach, wie Du Dir denken kannst, denn der Fehler kann durch normalen Verschleiß oder eben Alterung hervorgerufen sein, oder durch Deine Benutzung, beides ist nicht von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt.
Nach 6 Monaten spielt also die Herstellergarantie eine große Rolle, denn die deckt oft auch Verschleißschäden ab (z.B. die 10 Jahre auf Gasbrenner, die manche geben), weil der Hersteller eine bestimmte, darüber hinausgehende Lebensdauer erwartet.
Und deswegen ist es auch wichtig, in den ersten 6 Monaten den Grill auf Herz und Nieren zu testen, und Fehler umgehend beim Händler zu reklamieren.
Exakt so ist es.
Waa mir an dieser Stelle einmal wichtig ist: Es geht nicht darum, den Grill madig zu reden. Nur der verhältnismäßig günstige Preis muss sich in irgendeiner Form ja messen lassen und solche Diskussionen sollten durchaus auch in produktbezogenen Threads möglich sein.

Bei Gasgrills trennt sich je nach Nutzungsverhalten nach 3-5 Jahren die Spreu vom Weizen und je nach Defekt ist Ersatz mitunter nur schwer oder kostenintensiv beschaffbar. Eine durchgerostete Wanne bedeuter oftmals den Tod.
 
Exakt, da gibt es kaum noch etwas hinzuzufügen.
 
Im Falle der Gummipuffer ist das ja nun geklärt. Eine Beanstandung ist ja schon ausgesprochen, somit der Beweis erbracht, dass der Mangel schon vor Ablauf der 6 Monate vorlag. Sollte in den kommenden Monaten etwas auffallen, werde ich dies bei Grillsupport melden, auch wenn nicht sofort ein "ernster" Mangel ersichtlich ist.
Das ist ja auch richtig, nur der nächste „Gummipufferschaden“ an den neuen Teilen z.B. im 7. Monat eben nicht mehr.
Aber dafür hast Du ja auch eine Lösung, sagst Du, also auch gut.
 
[...]
Waa mir an dieser Stelle einmal wichtig ist: Es geht nicht darum, den Grill madig zu reden. Nur der verhältnismäßig günstige Preis muss sich in irgendeiner Form ja messen lassen [...].
Wahrscheinlich (und sicher) sind in dieser Preisklasse Einbußen in der Verarbeitung hinzunehmen. Allerdings lese ich das auch öfter von höherpreisigen Geräten.

[...]
Bei Gasgrills trennt sich je nach Nutzungsverhalten nach 3-5 Jahren die Spreu vom Weizen und je nach Defekt ist Ersatz mitunter nur schwer oder kostenintensiv beschaffbar. Eine durchgerostete Wanne bedeuter oftmals den Tod.

Wenn der Jacksonville fünf Jahre hält, ist das ok. Dann würde ich mich - nach derzeitigem Stand - wahrscheinlich Richtung Napoleon orientieren.

Das ist ja auch richtig, nur der nächste „Gummipufferschaden“ an den neuen Teilen z.B. im 7. Monat eben nicht mehr.
...
Es gibt schlimmeres als einen "Gummipufferschaden" ... Kartoffelpufferschaden z. B. :D

Aber dafür hast Du ja auch eine Lösung, sagst Du, also auch gut.
Wahrscheinlich habe ich eine - es muss erst noch getestet werden. Ansonsten teste ich die Kulanz.
 
3 mal je 180 g Rinderhack!
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Gute Menge, schöne Burger!
 
Wie vermutet, die Ersatzteile sind angekommen. Man hat sogar die Seitenteile des Sear-Brenners mitgeschickt.

Als Ersatz für die Gummipuffer habe ich eine selbstklebende Kamindichtung bestellt und anstelle der Gummipuffer angebracht. Sollte das nicht halten, kommt Hochtemperaturkleber zum Einsatz:)

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