Öhm - die Gewährleistung hat er doch schon ausgeschlagen, Bauhaus wollte ja den Kessel ersetzen. Da jetzt den Anwalt rauszukarren und die Gewährleistung und den Ersatz des Kessels durchzuboxen erscheint mir - milde ausgedrückt - total hirnrissig.
Es geht dem TO um die Ehre. Und ihm steht es frei, sich an den Hersteller zu wenden. Hat also mit Bauhaus nichts zu tun. Und wenn festgestellt wird, dass es ein Produktfehler ist, wäre der TO rehabilitiert.
Und was die Garantie anbelangt - die hat mit der Gewährleistung garnix zu tun und ist eine freiwillige Leistung. Sie könnten die Garantieleistung auch ablehnen, weil man keine rote Pappnase aufhat.
Über Garantie habe ich nichts geschrieben.
btw: Pappnase wäre eine Diskriminierung und würde dementsprechend nicht funktionieren. Aber das nur nebenbei.