Das ist eigentlich eindeutig geregelt und wurde auch schon höchstrichterlich entschieden. Bei einem Verbrauchsgüterkauf trägt der Verkäufer das Transportrisiko bis Zustellung. Er muss es sich also schon anrechnen lassen und auch voll erstatten und nicht nur teilweise.
Außerdem bekommt der Verkäufer den Schaden bei Beschädigung oder Verderb durch verspätete Zustellung von UPS ersetzt, die es wiederum von ihrer eigenen Transportversicherung zurückbekommen.
Viele Grüße
Onkelchen