Nun geht es langsam auch bei mir los. Der Platz im Garten ist bestimmt worden, unser ehemaliges Gemüsebeet zieht um.
Die Aufteilung der einzelnen Geräte steht noch nicht in Stein gemeißelt, aber das es ein:
-Ramster
-Gasgrill
-offene Feuerstelle
-Stellplatz für Smoker
werden soll ist auch klar.
Teilweise überdacht, mit "halbhohen" Mauern zweiseitig und einem Steinboden im Kochbereich. Daran anschließend dann eine Holzterrasse.
Die linke Gartenhütte gibt es bereits, die Dachneigung des Grilldaches wird deutlich flacher als hier dargestellt. Auch der Maßtab stimmt nicht wirklich. das ganze wird 7,0m x 4,4m x 2,4m und bleibt somit unter 75m³ (73,92m³)
Diese knapp 74m³ führen mich zu meiner ersten Frage:
In der Brandenburgischen Bauordnung findet sich zum Thema "Genehmigungsfreie Vorhaben" folgende Passage:
"...§ 55 BbgBO – Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Genehmigungsfreiheit nach den Absätzen 2 bis 13 gilt nur für selbstständige Einzelvorhaben und entbindet nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch die in örtlichen Bauvorschriften, einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 oder einer Satzung nac§ 34 Abs. 4 des Baugestzbuches getroffenen Festsetzungen zu beachten. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht davon, den nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen Anzeigepflichten nachzukommen sowie sonstige für die Durchführung des Vorhabens erforderliche behördliche Entscheidungen einzuholen.
(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:
Danke
Jacky
P.S.: Erwartet hier bitte nicht gleich den kompletten Baubericht, das Ganze soll im Frühjahr starten und zum Sommer fertiggestellt sein.
Die Aufteilung der einzelnen Geräte steht noch nicht in Stein gemeißelt, aber das es ein:
-Ramster
-Gasgrill
-offene Feuerstelle
-Stellplatz für Smoker
werden soll ist auch klar.
Teilweise überdacht, mit "halbhohen" Mauern zweiseitig und einem Steinboden im Kochbereich. Daran anschließend dann eine Holzterrasse.
Die linke Gartenhütte gibt es bereits, die Dachneigung des Grilldaches wird deutlich flacher als hier dargestellt. Auch der Maßtab stimmt nicht wirklich. das ganze wird 7,0m x 4,4m x 2,4m und bleibt somit unter 75m³ (73,92m³)
Diese knapp 74m³ führen mich zu meiner ersten Frage:
In der Brandenburgischen Bauordnung findet sich zum Thema "Genehmigungsfreie Vorhaben" folgende Passage:
"...§ 55 BbgBO – Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Genehmigungsfreiheit nach den Absätzen 2 bis 13 gilt nur für selbstständige Einzelvorhaben und entbindet nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch die in örtlichen Bauvorschriften, einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 oder einer Satzung nac§ 34 Abs. 4 des Baugestzbuches getroffenen Festsetzungen zu beachten. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht davon, den nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen Anzeigepflichten nachzukommen sowie sonstige für die Durchführung des Vorhabens erforderliche behördliche Entscheidungen einzuholen.
(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:
- 1.
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen, ..."
Danke
Jacky
P.S.: Erwartet hier bitte nicht gleich den kompletten Baubericht, das Ganze soll im Frühjahr starten und zum Sommer fertiggestellt sein.