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"Magic Dust" geschützt?

Lässt sich Ankerkraut denn auch alle anderen Namen, die sie verwenden, auch eintragen?
Nur bei Magic Dust macht die Aussage,
ich hab nen Screenshot aus der FB gruppe von AK gesehen, da hat Stefan geschrieben, dass sie sich wünschen, dass die Eintragung abgelehtn wird, damit hätten Sie Rechtssicherheit, dass auch niemand anders sich die Marke schützen lassen kann. ....
ja gar keinen Sinn.
 
Lässt sich Ankerkraut denn auch alle anderen Namen, die sie verwenden, auch eintragen?
Nur bei Magic Dust macht die Aussage,

Ja gar keinen Sinn.

Um als Marke eingetragen werden zu können, müssten die Namen u.a. Unterscheidungskraft aufweisen und dürften nicht ausschießlich beschreibenden Charakter haben. Und wenn ich mir die Produktpalette von Ankerkraut so ansehe, hat der Großteil der Produktnamen nur beschreibende Charakter wie z.B. "Bratkartoffel Gewürz", "Gurkensalat Gewürz" "Döner Gewürz"...
 
Um als Marke eingetragen werden zu können, müssten die Namen u.a. Unterscheidungskraft aufweisen und dürften nicht ausschießlich beschreibenden Charakter haben. Und wenn ich mir die Produktpalette von Ankerkraut so ansehe, hat der Großteil der Produktnamen nur beschreibende Charakter wie z.B. "Bratkartoffel Gewürz", "Gurkensalat Gewürz" "Döner Gewürz"...

So wie Africa Desert Dust, Bang Boom Bang, Beef Booster, Wieselpower, Pull that Piggy, Smoking Zeus, Dalmatiner Rub usw. ;)

Sie wollen sich nur den einen Namen,natürlich nur zum Schutze aller, eintragen lassen, den auch andere Händler unter gleichen Namen anbieten :hmmmm:
 
da hat Stefan geschrieben, dass sie sich wünschen, dass die Eintragung abgelehtn wird, damit hätten Sie Rechtssicherheit, dass auch niemand anders sich die Marke schützen lassen kann.
Soso....:hmmmm: Und wenn der Antrag wegen eines Formfehlers abgelehnt wurde, den ein anderer Antragsteller vielleicht nicht macht? Bürokraten sind da manchmal sehr pingelich in solchen Dingen.
Solch eine Aussage bestärkt mich eher in meinem Eindruck.






tststs......ich benatrage die alleinigen Rechte an einem Namen in der Hoffnung, daß der Antrag abgelehnt wird?! :lolaway:
 
So wie Africa Desert Dust, Bang Boom Bang, Beef Booster, Wieselpower, Pull that Piggy, Smoking Zeus, Dalmatiner Rub usw. ;)

Sie wollen sich nur den einen Namen,natürlich nur zum Schutze aller, eintragen lassen, den auch andere Händler unter gleichen Namen anbieten :hmmmm:

Eine kurze Abfrage im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts ergibt, dass es sich bei Pull that Piggy, Somiking Zeus, Dalmatiner Rub usw. eh um eingetragene Wortmarken von Ankerkraut handelt ;).

Ich sehe das ganz nüchtern und emotionslos und bin einfach der Meinung, dass man einem Unternehmen nicht vorwerfen kann, ein potentielles Risiko aus dem Weg zur räumen. Für einen Geschäftsführer gehört sowas sogar zur Sorgfaltspflicht. Wenn er das Risiko wissentlich in Kauf nimmt, hat er am Ende womöglich ein recht großes persönliches Haftungsproblem...
 
Ich sehe das ganz nüchtern und emotionslos und bin einfach der Meinung, dass man einem Unternehmen nicht vorwerfen kann, ein potentielles Risiko aus dem Weg zur räumen. Für einen Geschäftsführer gehört sowas sogar zur Sorgfaltspflicht, wenn er das Risiko wissentlich in Kauf nimmt hat er am Ende sogar ein persönliches Haftungsproblem...
Ja, natürlich hast Du mit dieser Aussage Recht.
Trotzdem kann ich persönlich mich nicht des Eindruckes erwehren, daß hier jemand ganz mächtig versucht auf einen Zug aufzuspringen, den er nicht ins rollen gebracht hat. Oder anders ausgedrückt: Ankerkraut versucht sich gerade die Markenrechte an einem Produkt zu sichern, das im Laufe vieler Jahre unheimlich poulär wurde, das nicht ihre Erfindung ist und zu dessen Erfolg sie nichts beigetragen haben. Das stinkt geradezu nach Geldgier!


Nachtrag: Wenn der GF eines Unternehmens versucht, sich einer fremden "Erfindung" zu bemächtigen minimiert er kein Risiko, im Gegenteil er geht eines ein.
 
...Nachtrag: Wenn der GF eines Unternehmens versucht, sich einer fremden "Erfindung" zu bemächtigen minimiert er kein Risiko, im Gegenteil er geht eines ein...

Das Risiko sehe ich ehrlich gesagt nicht. Die "Erfindung" ist hier ja die Rezeptur, das ist aber ein Thema des Urheberrechts. Ohne es zu näher zu wissen gehe ich aber mal davon aus, dass die von Ankerkraut und co. verwendeten Mischungen nicht 1:1 dem Original von Mike Miles entsprechen.

Markentrechtlich haben sie denke ich nicht viel zu befürchten. Mike Miles wäre hier aus meiner Sicht der einzige, der sich angegfriffen fühlen könnte. Der hat aber nur eine Trademark für die USA (entweder er hat den Schutz für Europa verschlafen oder einfach nicht daran geglaubt, dass es in Europa einmal zu einem BBQ-Boom kommt oder ihm ist der europäische Markt schlichtweg egal). Und auch da ist das Risiko für Ankerkraut sehr überschaubar bzw. besteht ja auschließlich darin, dass ihr Antrag abgelehnt oder die Marke nachträglich einkassiert wird.

Wenn sie andererseits nichts tun, und ein Klaus Grillt, Spicebar, etc. kommt auf die Idee die Eintragung vorzunehmen und Ankerkraut anschließend die Nutzung des Namens Magic Dust zu untersagen, dann habe sie doch ein gewisses Problem. Dann können sie nämlich die bereits produzierte Ware aus den Lagern und Supermärketen zurückholen, wenn möglich umettiketieren bzw. schlimmstenfalls vernichten.

Ich persönlich bin einfach der Meinung man sollte mal abwarten ob der Antrag überhaupt durchgeht und falls ja, wie Ankerkraut dann mit den Markenrechten umgeht...
 
Die "Erfindung" ist hier ja die Rezeptur, das ist aber ein Thema des Urheberrechts.
Es gäbe also ein gewisses Risiko eine Urheberrechtsverletzung zu begehen?
Markentrechtlich haben sie denke ich nicht viel zu befürchten.
Ich schrieb bereits früher, daß es rechtlich sicher kein Problem ist, eher moralisch.
Dann können sie nämlich die bereits produzierte Ware aus den Lagern und Supermärketen zurückholen, wenn möglich umettiketieren bzw. schlimmstenfalls vernichten.
Der Grund hierfür wäre aber doch wieder, daß man sich eines bereits stark etablierten Namens bemächtigen will, wer auch immer in diesem Falle "man" ist.
Machen wir uns nichts vor, bei der Sicherung von Rechten geht es eigentlich immer ums Geld. Und, ich wiederhole mich, auch wenn es rechtlich alles korrekt abläuft so bleibt dennoch ein übler Beigeschmack hängen, weil es sich eben nicht um ein Rezept oder ein Produkt von Ankerkraut handelt.
 
Es gäbe also ein gewisses Risiko eine Urheberrechtsverletzung zu begehen?

Urheberrechtsschutz genießen grundsätzlich nur eigentümliche geistige Schöpfungen. Das trifft auf Rezepte kaum bis gar nie zu. Ob bei besonderen Gewürzmischungen punktuell ein Urheberrechtsschutz bestehen könnte, kann ich nicht beurteilen. Aber grundsätzlich würde dieser dann ja schon bei gerinfügigen Rezeptabwandlungen ohnehin nicht mehr greifen.

Mit dem Namen Magic Dust Geld verdienen zu wollen kann man aber nicht nur Ankerkraut alleinen ankreiden. Wenn dann gilt das für alle Gewürzhändler, die eine Gewürzmischung mit diesem Namen im Angebot haben...
 
Wenn dann gilt das für alle Gewürzhändler, die eine Gewürzmischung mit diesem Namen im Angebot haben...
Ja natürlich. Daran ist auch nichts verwerflich. Offensichtlich versucht Ankerkraut aber gerade die einzig Firma werden zu wollen, die mit diesem Namen Geld verdienen darf. Und da bin ich, es sei vielleicht meinem Alter geschuldet, ein wenig starrsinnig und halte das Verhalten in diesem Falle einfach nur für schäbig.
So, und damit habe ich nun auch alles gesagt - ich fange an mich zu wiederholen und das wird langsam aber sicher langweilig. :-) Es gibt ja hier auch noch viele andere, schönere Themen.

@Forno A Legna : Danke für's Gespräch! ;-)
 
Eine kurze Abfrage im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts ergibt, dass es sich bei Pull that Piggy, Somiking Zeus, Dalmatiner Rub usw. eh um eingetragene Wortmarken von Ankerkraut handelt ;).

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :thumb2:
Danke für die Aufklärung.
 
Ja natürlich. Daran ist auch nichts verwerflich. Offensichtlich versucht Ankerkraut aber gerade die einzig Firma werden zu wollen, die mit diesem Namen Geld verdienen darf. Und da bin ich, es sei vielleicht meinem Alter geschuldet, ein wenig starrsinnig und halte das Verhalten in diesem Falle einfach nur für schäbig.
So, und damit habe ich nun auch alles gesagt - ich fange an mich zu wiederholen und das wird langsam aber sicher langweilig. :-) Es gibt ja hier auch noch viele andere, schönere Themen.

@Forno A Legna : Danke für's Gespräch! ;-)

Und ich bin aufgrund meines Alters vielleicht noch etwas naiv und glaube grundsätzlich an das Gute im Menschen. Sprich, dass sie mit der Aktion rein Eigenschutz bezwecken und nicht die ganze Branche mit Mahnschreiben und Unterlassungsklaren überziehen wollen...;)

Es hat mich ebenfalls gefreut ... :)
 
Nicht vermutlich, sondern ganz sicher. Der Patentinhaber kann Klage einreichen und käme auch damit durch. Viel schlimmer ist allerdings, das auch jeder Abmahnverein deshalb kostenpflichtige Abmahnungen schicken kann. Dies wird dann für uns alle teuer, da auch Beiträge im Forum die in der Vergangenheit gepostet wurden und noch online sind, darunter fallen. Unserm Admin bliebe nichts anderes übrig als diese zu löschen. Das würde aber IMHO das Forum zerstören.
Du solltest nicht so einen Unsinn schreiben. Das glaubt nachher noch einer.
 
Sicher kann ich es wagen eine Passage aus dem Antwortschreiben von AK zu zitieren:
Die Eintragung einer Marke betrifft NUR den gewerblichen Vertrieb und den Handel mit einem Produkt aus der jeweiligen Nizza Klasse, auf keinen Fall Blogs, Facebook, Instagram oder sonstige Dinge.
 
Vernommen habe ich es wohl,
allein der rechte Glaube mag mir fehlen........
 
Du solltest nicht so einen Unsinn schreiben. Das glaubt nachher noch einer.
Nun gut wenn du glaubst es ist Unsinn auch gut. Die Rechnung eines Abmahnanwalts über 480 Euro nur weil ich geschützte Begriffe missbräuchlich in einem FB Video meines Neffen benutzt habe und dieser online gestellt hat und damit ein paar Cent verdient hat sagt etwas anderes. Ob dies gerechtfertigt ist oder nicht sei dahin gestellt. Mehr habe ich dazu auch nicht zu sagen.....
 
Ich bin kein Anwalt und mache daher auch keine Aussagen zu möglichen Konsequenzen (rechtlicher Art).

Ich für mich selbst schließe das Thema so ab:
Ich glaube (trotz einiger Enttäuschungen) an das Gute im Menschen und sogar im Geschäfts-Menschen.
Sollte es wider Erwarten dann Abmahnungen oder andere rechtliche Schritte von Seiten AK geben (falls es eingetragen würde), dann würde ich persönlich Konsequenzen ziehen.

Und mal nebenbei: AK hat doch scheinbar einen guten Ruf, gute Produkte und gutes Marketing. Warum sollten die sich den Ruf mit Aktionen gegen die Konkurrenz versauen ?
 
Lässt sich Ankerkraut denn auch alle anderen Namen, die sie verwenden, auch eintragen?
Nur bei Magic Dust macht die Aussage,

Ja gar keinen Sinn.

keine Ahnung - ich kenne keine AK Gewürzmischung, die unter selbem namen auch von anderen Firmen vertrieben wird.
mag daran liegen, dass sie Ihre anderen Gewürze eh schon ahaben eintragen lassen...

Aber guck mal wieviele Firmen Magic Dust verkaufen ;)


Wenn AK die Marke nicht eingetragen bekommt (und zwar niocht wegen Formfehlern) ist alles gut, dann bekommts auch kein anderer.
wenn AK die Marke eingetragen bekommt und die Mitbewerber in Ruhe lässt, ist auch alles gut.
wenn AK aber die Marke eingetragen bekommt und dann gegen jeden Mitberwerber vorgeht, der auch Magic Dust vertreibt, dann ist AK für mich gestorben
 
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