Nachbarin IN den Smoker, wenn se da wieder rauskommt (und ich meinte WENN die da wieder rauskommt
) dann wird die sich nicht mehr an dem bisschen Rauch stören...
Ne mal im ernst, das mit dem Smokern iss sone Sache. Ist ja kein Grillen im eigentlichen Sinne weil immer mit viel Rauch etc verbunden. Hierzu mal folgendes:
Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden - OLG Düsseldorf (AZ: 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).
Wenn das Haus der Nachbarin nun aber 2 Gärten entfernt ist, ist es wohl kaum möglich das Rauch in konzentrierter Form in ihre Wohnräume gelangt.
Oder hier:
....wenn unbeteiligte Nachbarn durch den Rauch "erheblich belästigt" werden, kann die Polizei oder das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen. Wann allerdings eine erhebliche Belästigung eintritt, darüber lässt sich auch in diesem Fall streiten. In den anderen Bundesländern muss zunächst der Klageweg beschritten werden, um Nachbarn vom Grillen abzuhalten.
Also ich würde einfach so weitermachen, wenn sich die anliegenden Nachbarn nicht beschweren, kanns ja nicht so schlimm sein, das kann man, falls die Hüter in Grün auftauchen sollten, auch denke ich so sagen.
Ich wünsche dir einen glücklichen Ausgang und halt uns auf dem laufenden!
) dann wird die sich nicht mehr an dem bisschen Rauch stören...Ne mal im ernst, das mit dem Smokern iss sone Sache. Ist ja kein Grillen im eigentlichen Sinne weil immer mit viel Rauch etc verbunden. Hierzu mal folgendes:
Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden - OLG Düsseldorf (AZ: 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).
Wenn das Haus der Nachbarin nun aber 2 Gärten entfernt ist, ist es wohl kaum möglich das Rauch in konzentrierter Form in ihre Wohnräume gelangt.
Oder hier:
....wenn unbeteiligte Nachbarn durch den Rauch "erheblich belästigt" werden, kann die Polizei oder das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen. Wann allerdings eine erhebliche Belästigung eintritt, darüber lässt sich auch in diesem Fall streiten. In den anderen Bundesländern muss zunächst der Klageweg beschritten werden, um Nachbarn vom Grillen abzuhalten.
Also ich würde einfach so weitermachen, wenn sich die anliegenden Nachbarn nicht beschweren, kanns ja nicht so schlimm sein, das kann man, falls die Hüter in Grün auftauchen sollten, auch denke ich so sagen.
Ich wünsche dir einen glücklichen Ausgang und halt uns auf dem laufenden!

oder wie oder was?







