Vielen Dank an BeerBQ, , SmoKing und , hoffentlich habe ich niemanden übersehen. Ich habe hier beim GSV bisher in erster Linie ab und an mal nach Rezepten geschaut und bin erstaunt über das hohe Niveau dieser Beiträge. Hinsichtlich der rechtlichen Situation haben sie recht, hier ein Bericht über die Eröffnung der Beefer-Firmenzentrale 2015:
„Nach Angaben von Konzen (Mitgründer von Beefer) haben die Gründer zwar kein Patent auf ihr Gerät, Form und Design sind aber geschützt und die Markenrechte gesichert. Auf die Technik – die Geräte haben eine Zulassung für den Gebrauch im Freien – habe man einen Gebrauchsmusterschutz“ (Bonner Rundschau vom 29.6.2015,
http://www.rundschau-online.de/regi...obern-mit-dem--beefer--den-grillmarkt-1148358 ) .
Ich bin heuer seit mehreren Stunden im Forum, weil ich mir einen WeGrill zulegen will; der Beefer gefällt mir zwar besser, der Preis erscheint mir aber nicht ganz angemessen zu sein. Ein Eigenbau kommt für mich nicht in Betracht, dazu sind meine handwerklichen Fähigkeiten zu gering und mein Respekt vor dem Gas zu groß.
Wer noch ein wenig warten kann: Eine Firma aus Karben bei Frankfurt hat sich ein ähnliches Gebrauchsmuster für die Elektroversion derartiger Grills schützen lassen (
http://www.google.com/patents/DE202015104184U1?cl=de), und zwar sowohl für Privatanwender mit Haushaltsstrom wie auch für gewerbliche Anwender (mit Drehstrom). Die Firma IBK stellt eigentlich Trockenschränke, Durchlauföfen etc. für die Industrie her.
Die Hälfte der Produktbeschreibung schildert in der Tat die Gefahren der Verwendung von Gas. Dann heißt es:
„Die Aufgabe der vorliegende Erfindung besteht darin, ein Hochtemperatur-Grillgerät zu schaffen, das im Haushalt oder in der Gastronomie eingesetzt werden kann, ohne dass die oben aufgeführten Nachteile des Gas-Grillgerätes zum Tragen kommen.“
„Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Wärmequelle bei einem Hochtemperatur-Grillgerät der eingangs genannten Art wenigstens einen elektrischen, keramischen Hochtemperatur-Infrarot-Flächenstrahler aufweist, der oberhalb des Garraums angeordnet ist und die für die Zubereitung von Speisen erforderliche Heizleistung als Infrarot-Wärmestrahlung von oben auf das Grillgut strahlt. Der elektrische Anschluss kann für Privathaushalte auf ein Haushaltsstromnetz ausgelegt sein, für das Gastronomiegewerbe auf einen Starkstromanschluss ausgelegt sein“.
Ich bin mal gespannt, ob sie jemanden finden, der Produktion und Vertrieb übernimmt.
Erfolgreiches Grillen,
blackjoe